Stiftungsrat genehmigt Budget 2019
27.11.2018 14:00 -> Filter: Spital
Am 27. November 2018 hat der Stiftungsrat das Budget 2019 der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin genehmigt. Ausserdem ist nun auch die Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und der Stiftung publiziert.
Wechsel an der Spitze des Engadiner Museums
16.11.2018 23:04 -> Filter: Engadiner Museum
An seiner Sitzung vom 16. November verabschiedete der Stiftungsrat des Engadiner Museums seinen langjährigen Präsidenten Gian Duri Ratti. Mit seiner Wahl zum Kreispräsidenten Oberengadin war Gian Duri Ratti gleichzeitig Präsident des Stiftungsrates der Stiftung Engadiner Museum (Museum Engiadinais) geworden. Während seiner Präsidialzeit begleitete er den Prozess der Sanierung und Neuinszenierung des Engadiner Museums in enger Zusammenarbeit mit der Baukommission.
Im Hinblick auf die Auflösung des Kreises Oberengadin vollzog er die Verselbstständigung des Engadiner Museums als Stiftung und trug wesentlich zum Zustandekommen der Leistungsvereinbarungen der Stiftung mit den Oberengadiner Gemeinden bei. Diesen Leistungsvereinbarungen nach gehört es zum Kernauftrag des Engadiner Museums, dieses als bleibendes Denkmal der Volkskunst und der Volkskultur zu erhalten, zu ergänzen und während mindestens 250 Tagen pro Jahr offen- zuhalten. Auch verpflichtet sich die Beauftragte zur Zusammenarbeit mit den kulturellen Institutionen des Oberengadins und des Kantons Graubünden sowie insbesondere auch mit den Schulen und touristischen Leistungsträgern. Dafür entschädigen die elf Oberengadiner Gemeinden die Stiftung wie vor der Sanierung mit 0,25 Mio. Franken jährlich. Der Stiftungsrat dankt Gian Duri Ratti für seine weitsichtige und zielgerichtete Arbeit im Dienste des Engadiner Museums. Als Nachfolger des abtretenden Stiftungsratspräsidenten wurde per Anfang 2018 Thomas Nievergelt bestimmt. Dieser trat sein Amt bereits im Mai an.
Im Hinblick auf die Auflösung des Kreises Oberengadin vollzog er die Verselbstständigung des Engadiner Museums als Stiftung und trug wesentlich zum Zustandekommen der Leistungsvereinbarungen der Stiftung mit den Oberengadiner Gemeinden bei. Diesen Leistungsvereinbarungen nach gehört es zum Kernauftrag des Engadiner Museums, dieses als bleibendes Denkmal der Volkskunst und der Volkskultur zu erhalten, zu ergänzen und während mindestens 250 Tagen pro Jahr offen- zuhalten. Auch verpflichtet sich die Beauftragte zur Zusammenarbeit mit den kulturellen Institutionen des Oberengadins und des Kantons Graubünden sowie insbesondere auch mit den Schulen und touristischen Leistungsträgern. Dafür entschädigen die elf Oberengadiner Gemeinden die Stiftung wie vor der Sanierung mit 0,25 Mio. Franken jährlich. Der Stiftungsrat dankt Gian Duri Ratti für seine weitsichtige und zielgerichtete Arbeit im Dienste des Engadiner Museums. Als Nachfolger des abtretenden Stiftungsratspräsidenten wurde per Anfang 2018 Thomas Nievergelt bestimmt. Dieser trat sein Amt bereits im Mai an.
Flughafenkonferenz genehmigt Budget 2019
18.09.2018 11:10 -> Filter: Flughafen
Am Dienstag, 18. September 2018 hat die Flughafenkonferenz die folgenden Geschäfte behandelt:
- Genehmigung Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 15.11.2017
- Genehmigung Jahresrechnung 2017
- Orientierung über laufende Projekte und Verfahren
- Genehmigung Entschädigungsreglement der Verwaltungskommission
- Genehmigung Budget 2019
- Genehmigung Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 15.11.2017
- Genehmigung Jahresrechnung 2017
- Orientierung über laufende Projekte und Verfahren
- Genehmigung Entschädigungsreglement der Verwaltungskommission
- Genehmigung Budget 2019
ÖV-Budget 2019 genehmigt
28.08.2018 09:10 -> Filter: öffentlicher Regionalverkehr
Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für den öffentlichen Verkehr hat anlässlich ihrer Sitzung vom 28. August 2018 das Budget für das Jahr 2019 einstimmig genehmigt.
Engadin Airport der Zukunft
26.08.2018 18:00 -> Filter: Flughafen
Der Regionalflughafen Samedan bereitet sich auf die Anforderungen der Zukunft vor. In mehreren Etappen sollen die bestehenden Hochbauten ersetzt und die weitere Infrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu hat eine qualifizierte Jury aus fünf Studien ein Siegerprojekt ausgewählt, welches nun zum Bauprojekt weiterentwickelt wird.
Folgende Unterlagen finden Sie hier zum Download:
Präsentation Informationsveranstaltung 27. August 2018
Presseinformation zum Ausgang des Studienauftrages italienisch 🇮🇹 englisch 🇬🇧
Schlussbericht Beurteilungsgremium
Präsentation Siegerprojekt
Pläne Siegerprojekt
Visualisierungen
Gesamtsicht
Hangar
Halle
Vorfahrt
Folgende Unterlagen finden Sie hier zum Download:
Präsentation Informationsveranstaltung 27. August 2018
Presseinformation zum Ausgang des Studienauftrages italienisch 🇮🇹 englisch 🇬🇧
Schlussbericht Beurteilungsgremium
Präsentation Siegerprojekt
Pläne Siegerprojekt
Visualisierungen
Gesamtsicht
Hangar
Halle
Vorfahrt
Ausführungsbestimmungen ÖV - faktultatives Referendum
14.06.2018 08:00 -> Filter: öffentlicher Regionalverkehr
Die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin hat am 10. April 2018 die Ausführungsbestimmungen zu den Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr Oberengadin genehmigt.
Gemäss Art. 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Erlasse auf Gesetzesstufe wenigstens dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Verbandsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden (Art. 9 der Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin).
Die Ausführungsbestimmungen können hier abgerufen werden. Es gibt auch eine romanische Fassung.
Monzi Schmidt
Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr
14. Juni 2018
Gemäss Art. 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Erlasse auf Gesetzesstufe wenigstens dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Verbandsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden (Art. 9 der Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin).
Die Ausführungsbestimmungen können hier abgerufen werden. Es gibt auch eine romanische Fassung.
Monzi Schmidt
Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr
14. Juni 2018