Ausführungsbestimmungen ÖV - faktultatives Referendum
14.06.2018 08:00 -> Filter: öffentlicher Regionalverkehr
Die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin hat am 10. April 2018 die Ausführungsbestimmungen zu den Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr Oberengadin genehmigt.
Gemäss Art. 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Erlasse auf Gesetzesstufe wenigstens dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Verbandsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden (Art. 9 der Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin).
Die Ausführungsbestimmungen können hier abgerufen werden. Es gibt auch eine romanische Fassung.
Monzi Schmidt
Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr
14. Juni 2018
Gemäss Art. 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Erlasse auf Gesetzesstufe wenigstens dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Verbandsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden (Art. 9 der Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin).
Die Ausführungsbestimmungen können hier abgerufen werden. Es gibt auch eine romanische Fassung.
Monzi Schmidt
Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr
14. Juni 2018