Stiftungsrat genehmigt überarbeitete Statuten

In der Sitzung vom 4. April 2019 hat der Stiftungsrat die überarbeiteten Statuten der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin genehmigt. Darin werden die Zusammensetzung des Stiftungsrates, Amtsdauer sowie Wahlmodus neu geregelt. Die Bestimmungen zur Interessenkollision werden neu im Organisationsreglement festgelegt, welches ebenfalls überarbeitet und genehmigt worden ist. Im Organisationsreglement ist auch geregelt, wie die Information der Gemeinden erfolgt.

Zudem wurde auch der Finanzbericht 2018 genehmigt.

Medienmitteilung