Der Gemeindeverband sichert in Koordination mit dem Kanton und dem Bund die Erschliessung im Oberengadin mit öffentlichen Verkehrsmitteln und schafft Anreize zu deren vermehrter Benützung.
Dem Gemeindeverband unterstehen die im Oberengadin unabhängig von ihrer Rechtsform auf dem Gebiet des öffentlichen Verkehrs tätigen Transportunternehmen.
Art. 2 Statuten des Gemeindeverbandes
für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin
Rechtsform
Als Rechtsform für den Gemeindeverband für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin wurde die Rechtsform des Gemeindeverbandes gemäss Art. 50 ff des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden gewählt.
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strategisch - politische Ebene
Jede Gemeinde bestimmt einen Delegierten sowie für den Fall seiner Verhinderung einen Stellvertreter. Die Delegierten werden durch die in den Mitgliedsgemeinden zuständigen Organe gewählt.
Die Delegiertenversammlung ist unter anderem für die Wahl des Vorstandes, der Geschäftsprüfungskommission und der Revisionsstelle, die Genehmigung der Gesamtorganisation, des Budgets und der Jahresrechnung sowie für den Entscheid über Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (Art. 11 der Statuten).
Aktuell ist die Delegiertenversammlung wie folgt zusammengesetzt:
Die Delegiertenversammlung ist unter anderem für die Wahl des Vorstandes, der Geschäftsprüfungskommission und der Revisionsstelle, die Genehmigung der Gesamtorganisation, des Budgets und der Jahresrechnung sowie für den Entscheid über Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (Art. 11 der Statuten).
Aktuell ist die Delegiertenversammlung wie folgt zusammengesetzt:
- Barbara Aeschbacher, Gemeinde Sils i.E./Segl
- Martin Binkert, Gemeinde St. Moritz
- Daniel Bosshard, Gemeinde Silvaplana
- Damian Gianola, Gemeinde La Punt Chamues-ch
- Monica Günthard, Gemeinde Celerina
- Vera Lardi Pagani, Gemeinde Madulain
- Gian Reto Melchior, Gemeinde Samedan
- Selina Nicolay, Gemeinde Bever
- Liun Quadri, Gemeinde S-chanf
- Joel Schäfli, Gemeinde Pontresina
- Flurin Wieser, Gemeinde Zuoz
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operative Ebene
Der Vorstand ist das vollziehende Organ des Gemeindeverbandes. Die Aufgaben sind in Art.20 ff. der Statuten geregelt.
Für die Amtszeit vom 1.1.2022 - 31.12.2025 ist er wie folgt zusammengesetzt:
Die Administration und Buchführung des Gemeindeverbandes erfolgt im Auftragsverhältnis durch die Geschäftsstelle der Region Maloja.
Für die Amtszeit vom 1.1.2022 - 31.12.2025 ist er wie folgt zusammengesetzt:
- Monzi Schmidt, St. Moritz, Präsidentin
- Ruet Ratti, Madulain, Vizepräsident
- Christian Brantschen, Celerina
- David Huber, Sils
- Ladina Meyer, Madulain
- Michael Pfäffli, St. Moritz
- Stefan Sieber, Samedan
Die Administration und Buchführung des Gemeindeverbandes erfolgt im Auftragsverhältnis durch die Geschäftsstelle der Region Maloja.
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Kontrollorgan
Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsprüfungskommission sind in Art. 26 der Statuten geregelt.
Für die Amtszeit vom 1.1.2022 - 31.12.2025 ist sie wie folgt zusammengesetzt:
Für die Rechnungsprüfung im engeren Sinn sowie für spezielle Prüfungen wurde die BMU Treuhand AG, Chur gewählt.
Für die Amtszeit vom 1.1.2022 - 31.12.2025 ist sie wie folgt zusammengesetzt:
- Pietro Giuseppe Mario Dell’Era, GPK Gemeinde La Punt Chamues-ch
- Ingeborg Fehlbaum, GPK Gemeinde St. Moritz
- Urs Pfister, GPK Gemeinde Samedan
Für die Rechnungsprüfung im engeren Sinn sowie für spezielle Prüfungen wurde die BMU Treuhand AG, Chur gewählt.
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aktuelle Dokumente
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