IFR-Flugverfahren freigegeben

Mit Verfügung vom 19. September 2019 wurde die Einführung der IFR-Flugverfahren in Samedan genehmigt. Die Freigabe für die Benutzung der Verfahren wurde von der Erfüllung verschiedener Auflagen abhängig gemacht.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat heute mitgeteilt, dass die Auflagen erfüllt sind und die IFR-Flugverfahren für die Benützung freigegeben sind.

Hier finden Sie die Mitteilung des BAZL.