Aktuelle Mitteilungen

Die öffentliche Mitwirkungsauflage zur Charta des Regionalflughafens Samedan läuft noch
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Wir haben viel Wandel in wenig Zeit zu bewältigen..
Adolf "Dölf" Ogi

Auflösung des Kreises Oberengadin

Als Folge der Umsetzung der von der Bündner Stimmbevölkerung beschlossenen Gebiets- und Gemeindereform wurde der Kreis Oberengadin als Träger für diverse Formen der interkommunalen Zusammenarbeit per 31. Dezember 2017 aufgelöst und damit ging eine Ära zu Ende.

Diverse bisher durch den Kreis wahrgenommene Aufgaben wurden der Region Maloja als Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit im Sinne von Art. 71 der Verfassung des Kantons Graubünden übertragen (siehe weiter unten).

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Es geht weiter

Um alle übrigen bisher gemeinsam gelösten Aufgaben ab 1. Januar 2018 weiterhin wahrnehmen zu können, wurden dafür verschiedene neue Trägerschaften gebildet. Für Teilbereiche wurden auch Leistungsvereinbarungen mit Dritten abgeschlossen.

Diese Seite befasst sich mit folgenden Themenkreisen:

. Engadin St. Moritz Tourismus AG
. Gemeindeverband für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin
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Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (Spital)
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Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan

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Engadiner Museum
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Kulturarchiv
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Musikschule

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Sinn und Zweck dieser Seite

Diese Seite soll dazu dienen, einen Überblick zu schaffen. Selbstverständlich wird sie laufend aktualisiert und mit weiteren Inhalten angereichert.

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Region Maloja

Die folgenden Aufgaben wurden aufgrund des kantonalen Rechtes per 1.1.2016 der Region Maloja übertragen:

. Raumentwicklung (Regionale Richtplanung) gemäss Art. 18 KRG
. Kindes- und Erwachsenenschutz (Berufsbeistandschaft)
. Zivilstandwesen (Zivilstandsamt)
. Schuldbetreibungs- u. Konkurswesen (Betreibungs- u. Konkursamt)
. Verwaltung der Kreisarchive gemäss Art. 3 des kantonalen Einteilungsgesetzes

Per 1.1.2017 wurden zudem durch Beschluss der Regionsgemeinden die folgenden Aufgaben ebenfalls der Region übertragen:

. Abfallbewirtschaftung
. Grundbuchamt
. Regionalentwicklung

Durch die Annahme der Statutenrevision am 10. Juni 2018 wurde die Regionale Kulturförderung in Art. 6 Abs. 2 als regionale Aufgabe aufgenommen.

. Regionale Kulturförderung

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